Skip to content

General Terms and Conditions for Ghostthinker

1. Scope of Application

  1. These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as “GTC”) apply between us, Ghostthinker GmbH, Hunoldsberg 5, D-86150 Augsburg, Germany (“We/Us”), and you as customer (“You”) for services related to the use of our software solutions edubreak®CAMPUS” and “Wissensnetz” / “edubreak®COMMUNITY” (hereinafter collectively the “Ghostthinker Solutions”). The terms and conditions apply in the version valid at the time of the respective contract conclusion.
  2. Our services are directed exclusively Entrepreneurs in the sense of § 14 Abs. 1 BGB (“German Civil Code”) (this includes sports organizations and educational institutions such as universities). We do not conclude any contracts with consumers (§ 13 BGB).
  3. The content of the contract is always based on the Offer and/or booking documents prepared / published by Us and accepted by You (hereinafter jointly referred to as “Offer”). In the event of contradictions between the Offer and the GTC, the Offer shall take precedence.
  4. We may change these GTC at any time with a notice period of six (6) weeks by notifying You in writing (e.g. by e-mail). You may object to such a change within four (4) weeks of receipt of the notification of change in text form, otherwise the change shall be deemed to be approved by You. We will refer to the effect of approval in our notification of change. Excluded from the right to amend these GTC in accordance with the previous paragraph shall be provisions which affect the main contractual obligations of the parties and which thus significantly change the relationship between main and counter-performance obligations, as well as other fundamental changes to contractual obligations which are equivalent to the conclusion of a new contract. An express contractual agreement shall be required for such changes.
  5. We shall be bound by a binding Offer for one month from the date of submission of the Offer, unless another period is specified in the Offer.

2. Our Services

    1. An essential and usual part of the services We provide to You within the scope of a business relationship is the provision of Ghostthinker Solutions for use by Your users in the form of a temporary software license including support for You and Your users (“SaaS Services”), consisting of the following partial services
      • Provision and operation of Ghostthinker Solutions for use by You and Your users in accordance with the Offer and these GTC in a datacenter in Germany engaged by Us;
      • Technical support for You and Your users for the setup and use of Ghostthinker Solutions via email according to clause 2.5.
    2. After appropriate agreement, We will provide You with further services in addition to the SaaS Services, especially performance related services such as the development of customer specific extensions of Ghostthinker Solutions (together “Works”) or other consulting and support services (“Services”). For Works the “Supplementary Provisions for Works” of these GTC (clauses 11 ff.) apply in addition and with priority over the other clauses of these GTC. For Services, the “Supplementary Provisions for Services” of these GTC (Sections 18 et seq.) shall apply in addition to and with priority over the other sections of these GTC.
    3. We frequently provide Work/Services on the basis of so-called agile project methods, subject to corresponding agreement in the Offer. We describe and stipulate these methods of collaboration and their legal implications in the Offer.
    4. the Ghostthinker Solutions can be provided with fixed functional scope or in modular form. The functionality of the Ghostthinker Solutions in detail as well as the scope of the provided modules shall be described in the Offer. During the contract period We are entitled to change the functionality of Ghostthinker Solutions. We will inform You about technical changes in time, but at least two (2) weeks in advance. You are entitled to add SaaS Services during a running contract period.
    5. The operation of Ghostthinker Solutions is done 24×7 with an availability of 98.0% per month on workdays (Monday-Friday). We occasionally use maintenance windows for maintenance work of various kinds. This maintenance work shall be – except in emergencies – carried out on workdays between 8 pm and 6 am, on weekends and holidays in Germany. Maintenance times that meet these requirements shall be considered as times when is the Ghostthinker Solutions are available.
    6. Within the scope of SaaS Services We support You in using the Ghostthinker Solutions on request. We provide these support services via integrated support requests or e-mail during the following service times: Monday to Friday (except public holidays in Hamburg or Bavaria) from 9 am to 5 pm. Further support services shall be provided according to a separate agreement; You have no right to this.
    7. For the provision of the services under clause 2.5 as well as for Works and Services, We shall use carefully selected own employees or third parties as subcontractors with the respective agreed and required qualifications. We shall be entitled at any time to replace our own employees or third parties employed to perform the services with employees with comparable qualifications and experience. If these employees have been communicated to You by name, We will inform You about the replacement.
    8. We are a pure information broker. In particular We are not responsible for the content provided and exchanged via the Ghostthinker Solutions and are not obliged to check this content for its legality.
    9. To enable Us to check Your compliance with the agreed scope of use, We are entitled to transfer anonymous and therefore non-personal data (course assignments, number of active user accounts) about Your use of Ghostthinker Solutions into our systems at regular intervals.
    10. As part of the SaaS Services, Ghostthinker may offer You the option to manage various Ghostthinker Solutions via a common online dashboard (hereinafter “mein.edubreak.de”). The scope of services of mein.edubreak.de shall be set out in the corresponding service description. Within the scope of mein.edubreak.de, Ghostthinker shall be entitled to publish usage notices / advertising relating to Ghostthinker Solutions usable via mein.edubreak.de, even if you do not use these Ghostthinker Solutions.

3. Obligations to Cooperate

  1. You acknowledge Your obligation to cooperate as a prerequisite for the performance of services by Us and thus as Your contractual obligation.
  2. The provision of Ghostthinker Solutions is linked to certain conditions regarding the technical infrastructure used by You. You will inform yourself about the essential functional features of Ghostthinker Solutions and their respective technical requirements (e.g. regarding browser, client hardware and network connection) and You will observe them. You bear the risk whether the Ghostthinker Solutions meet Your wishes and circumstances.
  3. Technical requirements and specifications according to clause 4.2 may change from time to time, especially in connection with updates of the Ghostthinker Solutions. We will inform You in time before any change of requirements and specifications. You will implement current requirements and specifications immediately.
  4. You will name in writing a suitable contact person for Us (e.g. education manager / consultant of Your organization) and an address and e-mail address where the availability of the contact person is ensured. The contact person must be in a position to make the necessary decisions for You or to bring them about without delay. Your contact person will ensure good cooperation with our contact person.
  5. You shall, in an appropriate manner, request the users You have authorized to comply for their part with the provisions applicable to users of the software. With Ghostthinker Solutions Wissensnetz / edubreak®COMMUNITY the terms of use must be confirmed before the login of users authorized by you. You may choose, as part of the configuration of edubreak®CAMPUS, whether to present these provisions to Your users outside of edubreak®CAMPUS for their consent or whether to require each user to electronically consent to an end user agreement integrated into the software. You shall have the right to design this end user agreement yourself or to use a template designed by Us, for which You shall take legal responsibility.
  6. If You and/or Your users violate any rights of use, You shall cooperate to the best of Your ability in clarifying any acts of infringement and their scope, and in particular You shall inform Us of the relevant act of infringement.
  7. If You fail to fulfill a duty or obligation, or do so improperly or late, and if We are therefore unable to provide Your services in accordance with the contract, agreed deadlines for performance may, for example, be extended in accordance with the delay plus a reasonable period for resuming work. We shall invoice You for the additional expenditure caused thereby, in particular for extended provision of the personnel or material resources used, at the agreed rates in addition.

4. Prices and Terms of Payment

  1. The prices stated in the Offer are in Euro, plus the statutory value added tax applicable at the time of performance of the service and without deductions.

  2. Unless otherwise agreed in the Offer, We grant the following discounts on agreed prices for SaaS Services (not for services to produce Works / Services) when concluding contracts with fixed terms of more than one (1) year:

    1. Two (2) year term: 5% discount;

    2. Three (3) years term: 8% discount;

    3. Four (4) years term: 13% discount;

    4. Five (5) years duration: 21% discount.

  3. If We incur additional expenses due to gaps or ambiguities in the documents provided by You, We may invoice such additional expenses at the agreed rates. This shall also apply to additional expenses which are due to contradictory or incorrect information from Your sphere.

  4. We shall invoice SaaS Services upon provision of the Ghostthinker Solutions environment as described in the Offer. edubreak® course seats used on a monthly basis (edubreak®CAMPUS accounts that are only valid for one course and are charged per month) will be invoiced monthly in subsequent installments.

  5. Insofar as we invoice Work Services on the basis of man-days („MD) in accordance with clause 11 of the GTC, we shall invoice these Work Services with a volume of up to four (4) MD after the Work Service has been performed. Starting from a volume of five (5) MD, We shall invoice a down payment of 30% of the total amount upon conclusion of the contract. The remaining 70% of the total amount will be invoiced after Work Service performance.

  6. Soweit wir Werkleistungen nach Ziffer 11 der AGB auf Basis von Personentagen („PT“) abrechnen, stellen wir diese im Umfang von bis zu vier (4) PT nach Erbringung der Werkleistung in Rechnung. Ab einem Umfang von fünf (5) PT stellen wir mit Vertragsschluss eine Abschlagszahlung von 30% des Gesamtbetrags in Rechnung. Die verbleibenden 70% des Gesamtbetrags rechnen wir nach Erbringung der Werkleistung ab.
  7. Dienstleistungen nach Ziffer 17 ff. der AGB stellen wir nach Erbringung monatlich nachträglich in Rechnung.
  8. Abweichend von den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 gilt für Neukunden Vorkasse.
  9. Rechnungen sind einundzwanzig (21) Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.
  10. Beim Social Video Hub arbeiten wir zur Verwaltung von Zahlungen mit dem Unternehmen Stripe als Zahlungsdienstleister zusammen. Im Rahmen der Registrierung akzeptieren Sie auch die Nutzungsbedingungen des Zahlungsanbieters.
  11. Ab einem Verzug von dreißig (30) Kalendertagen haben wir das Recht, die Rechteeinräumung nach Ziffer 5.1 zu widerrufen und/oder den Zugang zur Nutzung zu den Ghostthinker-Lösungen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Im Zweifel ist weder ein solcher Widerruf noch ein Unterbinden des Zugangs als Rücktritt oder Kündigung des Vertrags auszulegen. Wir werden den Zugang wiederherstellen, sobald Sie die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen haben.
  12. Wir sind berechtigt, die Preise für die SaaS-Leistungen bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von unter vier (4) Jahren erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von vier (4) oder fünf (5) Jahren erstmals nach Ablauf von drei (3) Jahren, jedoch in beiden Fällen höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei uns zu erhöhen. Wir können darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer, soweit wir diese verursacht haben. Sobald sich die Preise um mehr als 10 % erhöhen, sind Sie berechtigt, mit einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten können Sie ebenfalls erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr eine entsprechende Herabsetzung der Preise verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an Ihren Ansprechpartner (vgl. Ziffer 3.4).
  13. Die im Angebot für nach Aufwand zu vergütende Werk-/Dienstleistungen vereinbarten Stunden-/Tagessätze können der Preisanpassung unterliegen. Wir informieren Sie mit einem Vorlauf von mindestens vier (4) Wochen über eine solche Preisanpassung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Sätze.

5. Nutzungsrechte

  1. Soweit Ghostthinker-Lösungen als Open Source Software zur Verfügung gestellt werden, bestimmen sich Ihre Rechte an der Ghostthinker-Lösung ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen (für das Wissensnetz / die edubreak®COMMUNITY: GNU General Public License Version 2.0).
  2. In Bezug auf edubreak®CAMPUS und sonstige proprietäre Ghostthinker-Lösungen (nachfolgend gemeinsam „proprietäre Ghostthinker-Lösungen“) räumen wir Ihnen und den vom Ihnen benannten Nutzern mit Zahlung der geschuldeten Preise das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf edubreak® mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit edubreak® verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Bedingungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an edubreak® oder der edubreak® zu Grunde liegenden Softwareanwendung, erhalten Sie nicht. 
  3. Sie sind nicht berechtigt, proprietäre Ghostthinker-Lösungen über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, proprietäre Ghostthinker-Lösungen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  4. Ziffer 5.2 gilt nicht für abgrenzbare Standardprodukte von Dritten, die Teil von proprietäre Ghostthinker-Lösungen sind oder die Ihnen im Rahmen der Nutzung von proprietäre Ghostthinker-Lösungen überlassen werden. Ihre Rechte an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen. 
  5. Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung von proprietäre Ghostthinker-Lösungen mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.

6. ​Rechte bei Rechtsmängeln

  1. Für proprietäre Ghostthinker-Lösungen gewährleisten wir, dass bei vertragsgemäßen Nutzung durch Sie keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass Sie uns von gegen Sie geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen und uns die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlassen. Sie werden uns dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Ihre gesetzlichen Rügeobliegenheiten bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Staaten zustehen, in denen Sie die proprietäre Ghostthinker-Lösung vertragsgemäß nutzen.
  2. Können Sie ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so können wir nach eigener Wahl entweder (a) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) Ihnen die benötigte Befugnis zur Nutzung des Arbeitsergebnisses verschaffen. Die Selbstvornahme durch Sie oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Ihre Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 8.
  3. Ihre Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch Sie oder Dritte geändert wurden, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ihre Ansprüche bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von uns mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von uns sind.

7. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Wir haften ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haften wir auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist
    • die Haftung nach § 536a BGB und
    • in den Fällen, in denen wir Ihnen Ghostthinker-Lösungen kostenlos zu Testzwecken bereitstellen, unsere Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen

3. In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist unsere Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
5. Unsere Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8. Datenschutz

  1. Wir halten die für uns geltenden Datenschutzgesetze ein. Beachten Sie hierzu bitte unsere Datenschutzerklärung. Soweit wir im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, werden wir ausschließlich in Ihrem Auftrag und auf Ihre Weisung tätig. Wir treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“), basierend auf unserem AVV-Muster. Möchten Sie mit uns eine AVV basierend auf Ihrem Muster abschließen, tragenSie die Kosten, welche bei uns für die Prüfung und Verhandlung der AVV entstehen (einschließlich unserer externen Rechtsberatungskosten).

10. Verschiedenes

  1. Wir sind berechtigt, Sie bzw. Ihre Marke/Logo als Referenz zum Zwecke der Darstellung auf der Unternehmens-Webseite oder in Broschüren zu verwenden. Eine eventuell darüber hinaus gehende Nutzung bspw. Als Showcase oder Best-Practice-Beispiel erfolgt nur nach Ihrer Zustimmung.
  2. Die Abtretung von Ihren Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne unsere vorherige, schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
  3. Änderungen und Ergänzungen zum Angebot oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Soweit nicht anderweitig vereinbart, können alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags per E-Mail übermittelt werden (an die von den Parteien für diese Zwecke jeweils mitgeteilten E-Mail-Adressen). Mündliche Abreden und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
  4. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
  5. Sie haben kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, Ihre Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland, oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl.

11. Umfang der Werkleistungen

  1. Ghostthinker-Lösungen verstehen sich als Standard-Software. Jedoch können wir nach entsprechender Vereinbarung mit Ihnen Leistungen zur Anpassung von Ghostthinker-Lösungen an Ihre besondere Bedürfnisse („Ghostthinker-Lösung-Anpassungen“) oder sonstige erfolgsbezogene Leistungen für Sie nach diesen ergänzenden Bestimmungen erbringen. Ihnen ist bewusst, dass wir im Falle von Ghostthinker-Lösung-Anpassungen an in jedem Fall berechtigt sind, die Ergebnisse in das Standardprodukt zu übernehmen.
  2. Wir erbringen die Werkleistungen im Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen, die Vertragsbestandteil werden (z.B. User Stories inkl. Akzeptanzkritieren), wie vereinbart. In der Regel arbeiten wir nach Methoden der agilen Projektentwicklung zusammen.
  3. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, setzen wir Ghostthinker-Lösung-Anpassungen in Form der Entwicklungsbeteiligung nach folgenden Stufen um:
    1. „Entwicklungsbeteiligung Stufe 1“: Wir tragen die Hälfte der Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen. Sie legen fest, welchen Anteil an der anderen Hälfte der Kosten Sie übernehmen möchten. Für den verbleibenden Anteil suchen wir andere Kunden/Organisationen, die sich die jeweiligen Ghostthinker-Lösung-Anpassungen ebenfalls wünschen und einen Anteil an der Entwicklungsbeteiligung übernehmen möchten. Sobald wir eine ausreichende Zahl von Kunden/Organisationen für die Übernahme der Hälfte der Kosten gewonnen haben, legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.
    2. „Entwicklungsbeteiligung Stufe 2“: Sie tragen die Hälfte der Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen, die andere Hälfte der Kosten tragen wir. Direkt nach entsprechender Vereinbarung legen wir den Zeitrahmen für die Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen nach eigenem Ermessen fest.
    3. „Entwicklungsbeteiligung Stufe 3“: Sie tragen die Kosten für die Ghostthinker-Lösung-Anpassungen in voller Höhe. Nach entsprechender Vereinbarung beginnen wir so schnell wie möglich und zumutbar mit der Umsetzung der Ghostthinker-Lösung-Anpassungen (der Mindestvorlauf beträgt vier (4) Monate).
  4. Die vereinbarte Vergütung deckt nur den zum Projektbeginn vereinbarten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten bzw. marktüblichen Preise berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. Soweit ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, sind wir berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
  5. Entstehen im Rahmen der Erbringung von Entwicklungsleistungen nach dieser Ziffer 11 Konzeptionsaufwände (wie z.B. für den Entwurf von User Stories), sind diese gesondert abrechenbar.

12. Besondere Mitwirkungspflichten

  1. Sie werden insbesondere Ihnen obliegende Entscheidungen über Durchführung und Inhalt der Leistungen unverzüglich treffen und uns mitteilen sowie unsere Änderungsvorschläge unverzüglich prüfen. Soweit Ihnen dies nicht möglich ist, werden Sie zu unverzüglichen Eskalationen beitragen. Sie sind für die Steuerung Ihrer Mitarbeiter selbst verantwortlich.
  2. Sie werden uns alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig bereitstellen.

13. Abnahme

  1. Von uns herzustellende Werkleistungen / Gewerke unterliegen der Abnahme. Ergebnisse von Dienstleistungen unterliegen nicht der Abnahme. Im Angebot kann beschrieben sein, dass definierte Teilergebnisse von Werkleistungen separat abgenommen werden (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilergebnisse sind die Grundlage für die Fortführung der Arbeiten; von einem etwaigen Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind sie nicht erfasst. Gegenstand einer separaten Abnahme ist insoweit bloß das vertragsgemäße Zusammenwirken dieser Teilleistungen mit anderen Ergebnissen (Integration).
  2. Wir stellen Ihnen die Gewerke nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Soweit nicht abweichend vereinbart, haben Sie die Abnahme der Gewerke innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Bereitstellung zu erklären, wenn die erstellten Gewerke keine abnahmeverhindernden Mängel im Sinne der folgenden Regelungen aufweisen.
  3. Im Falle von Gewerken mit Softwarebezug verständigen wir uns zu Beginn der Vertragsdurchführung auf den Verlauf und Umfang der Abnahmeprüfung. Für die Durchführung der Abnahmeprüfung werden Sie uns Testdaten sowie die von Ihnen erwarteten Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor der Bereitstellung der Gewerke in der von uns im Angebot genannten Form zur Verfügung stellen und die vereinbarten technischen Voraussetzungen schaffen. Wir dürfen an der Abnahmeprüfung teilnehmen und die Prüfungsergebnisse einsehen.
  4. Abnahmeverhindernde Mängel sind Mängel der Klassen 1 und 2 nach folgender Definition:
    1. Mängel der Klasse 1 sind Abweichungen, die zur Folge haben, dass das Gewerk oder ein zentraler Teil davon für Sie nicht nutzbar ist (Beispiel: häufige unvermeidbare Systemabstürze).
    2. Mängel der Klasse 2 sind Abweichungen, die bei wichtigen Funktionen des Gewerkes erhebliche Nutzungseinschränkungen zur Folge haben, die nicht für eine angemessene, Ihnen zumutbare Zeitdauer umgangen werden können (Beispiel: Inhaltlich falsche Anwendungsergebnisse; Fehler in Berichten).
    3. Mängel der Klasse 3 sind alle sonstigen Abweichungen.
  5. Die Parteien ordnen die bei der Abnahmeprüfung festgestellten Abweichungen den Mängelklassen einvernehmlich zu. Das Ergebnis der Abnahmeprüfung einschließlich der aufgetretenen Mängel sowie deren Klassifizierung dokumentieren Sie innerhalb der Abnahmefrist vollständig in einem Abnahmeprotokoll. Haben Sie die Abnahme zu Recht verweigert, beheben wir die dokumentierten Abnahmeverhindernden Mängel. Sodann werden die erforderlichen Teile der Abnahmeprüfung wiederholt.
  6. Gewerke gelten als abgenommen, sobald Sie diese produktiv nutzen oder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übergabe der Gewerke keine Mängelliste übergeben haben, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. Wünschen sie gestalterische Änderungen nach Übergabe der Gewerke oder sonstigen Projektergebnisse, die keine Mängelrüge zum Gegenstand haben, so bemühen wir uns um nachträgliche Berücksichtigung dieser Wünsche.

14. Nutzungsrechte

  1. Im Falle der Entwicklung von Ghostthinker-Lösung-Anpassungen räumen wir Ihnen an den Anpassungen für proprietäre Ghostthinker-Lösungen ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 5.2-5.5 dieser AGB ein. Für die Anpassungen an Ghostthinker-Lösungen, die Open Source Software sind, gilt Ziffer 5.1 dieser AGB entsprechend.
  2. Im Falle sonstiger Werkleistungen räumen wir Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht gewähren wir Ihnen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und der Abnahme.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung und Abnahme der sonstigen Werkleistungen steht Ihnen das Recht zu, diese wie vereinbart zu testen; dies umfasst nicht das Recht zur operativen Nutzung. Dieses Recht zum Testen erlischt, wenn Sie mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als dreißig (30) Tage in Verzug sind. Eine gesonderte Mahnung von uns ist hierfür nicht erforderlich.
  4. Die Rechtseinräumung nach Ziffer 14.2 gilt nicht für bei uns vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „Ghostthinker IP“), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Wir behalten zu jeder Zeit sämtliche Rechte an Ghostthinker IP. Die Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Werkleistungen eingebrachten Ghostthinker IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung von Ghostthinker IP ist ausgeschlossen.
  5. Wir sind in jedem Fall berechtigt, unter Wahrung unserer Geheimhaltungspflichten die Werkleistungen einschließlich des bei der Erbringung der Leistungen erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Leistungen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.
  6. Soweit im Rahmen unserer Leistungserbringung Arbeitsergebnisse entstehen, die patent-, gebrauchsmuster- oder designfähig sind, dürfen wir eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Wir werden Ihnen im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.

 

15. Rights in case of Material Defects of the Work Results

  1. You shall notify Us in writing of any material defects immediately after their discovery and describe them in concrete and sufficiently detailed terms. Your claims for material defects shall become statute-barred within twelve (12) months after acceptance, unless We have fraudulently concealed the material defect; Your statutory limitation period for claims for damages due to material defects shall remain unaffected. In the case of partial performance, the statute of limitations shall depend on the acceptance of the partial performance concerned. Your statutory obligations to give notice of defects remain unaffected.
  2. Material defects in work results involving software shall be assigned by mutual agreement to the classes defined in Section 13.4.
  3. We may determine the type of subsequent performance at our discretion. Subsequent performance shall also be deemed to be a reasonable possibility of circumventing software errors (“workaround”), provided that, taking into account the workaround, an insignificant error remains. We may also demand that You install program parts sent to You with corrections (“bug fixes”). We may determine the time of subsequent performance for material defects which do not prevent acceptance at our reasonable discretion.
  4. You shall support Us free of charge in the analysis and rectification of the defects to the extent necessary. This includes in particular the provision of documents and information to Us free of charge to a reasonable extent.
  5. You may reduce the agreed remuneration or, in the case of material defects that prevent acceptance, withdraw from the contract if subsequent performance has finally failed. The final failure shall be determined by Us taking into account the complexity and the circumstances of the defect rectification, but shall not be assumed in every case after two failed attempts of subsequent performance for a defect. A self-remedy of the defect on Your part or by involving third parties is excluded. Section 7 of these GTC shall apply to Your claims for damages.
  6. We are not responsible for material defects resulting from faulty or incomplete performance descriptions and requirements (e.g. in the form of user stories), Your concepts or defective services or third parties employed by You. We are also not responsible for material defects if work results have been changed after their acceptance, unless You can prove that the defect is not a consequence of the change.
  7. If the defectiveness is due to the use of defective third-party software which We use for the purpose of providing the services and whose defect We are not permitted to remedy ourselves, our obligation to remedy the defect shall consist in asserting claims against the respective licensors.
  8. You shall reimburse Us for any expenses incurred by Us due to unjustified notices of defects at the agreed prices in addition to the agreed remuneration.

16. Confidentiality

  1. We shall be entitled to keep a copy of the work results and project documents for purely internal purposes, even if they contain information requiring confidentiality. However, this entitlement does not imply any obligation, i.e. in particular We cannot reserve any storage capacity beyond the period of performance of the services. You are solely responsible for the storage of Your project information and results.

17. Scope of Services

  1. We provide Services for You as described in the Offer.

18. Changes in the Scope of Services; Estimates

  1. If changed requirements or other circumstances for which You are responsible lead to increased expenditure on our part compared with the contractual agreement, We shall notify You of this in writing without delay. We shall invoice these services according to actual expenditure, unless We have made a different agreement.
  2. We will inform you in the context of the offer which time frame our services (including the services according to clause 17) are expected to take. These estimates do not constitute a binding commitment, but are intended merely for your information.

19. Proofs, Work Results, Acceptance, Rights of Use

  1. We shall store documents and objects of any kind representing work results until they are handed over to You.
  2. Reports, documentation and similar records provided to You under the Agreement shall remain our property or that of our subcontractors and shall be returned to Us upon request within a reasonable period after termination of the Agreement.